Rechtsprechung
   BVerwG, 28.06.1995 - 5 C 15.93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,1477
BVerwG, 28.06.1995 - 5 C 15.93 (https://dejure.org/1995,1477)
BVerwG, Entscheidung vom 28.06.1995 - 5 C 15.93 (https://dejure.org/1995,1477)
BVerwG, Entscheidung vom 28. Juni 1995 - 5 C 15.93 (https://dejure.org/1995,1477)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1995,1477) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 99, 45
  • NVwZ 1996, 1026 (Ls.)
  • NVwZ-RR 1996, 444
  • DVBl 1995, 1197 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 31.03.1977 - 5 C 42.75

    Empfänger einer Pflegezulage - Erziehungsbeihilfe - Ausbildungskosten -

    Auszug aus BVerwG, 28.06.1995 - 5 C 15.93
    Das folgt schon daraus, daß die Leistungen der Kriegsopferfürsorge einen Teilleistungsbereich der Gesamtversorgung nach dem Bundesversorgungsgesetz bilden (vgl. § 9 Nr. 2 BVG), und ergibt sich im übrigen auch aus der besonderen entschädigungsrechtlich begründeten Schadensausgleichsfunktion der Kriegsopferfürsorge (s. dazu BVerwGE 27, 109 (113) [BVerwG 24.05.1967 - V C 157/66]; 52, 201 (208 f. [BVerwG 24.03.1977 - II C 14/75])).
  • BVerwG, 17.12.1982 - 7 C 11.81

    Rundfunkgebührenbefreiung für Schwerbehinderte - Bindung an Feststellung des

    Auszug aus BVerwG, 28.06.1995 - 5 C 15.93
    Eine Vorschrift wie § 4 Abs. 1 und 4 SchwbG, die den Behörden der Versorgungsverwaltung die Aufgabe zuweist, die Behinderung, den Grad der Behinderung sowie weitere gesundheitliche Merkmale stellvertretend für andere Verwaltungen nach einheitlichen Maßstäben festzustellen (s. dazu BSGE 52, 168 (174); BVerwGE 66, 315 (318) [BVerwG 17.12.1982 - 7 C 11/81]; 72, 8 (12); 90, 65 (69 f. [BVerwG 27.02.1992 - 4 C 43/87])), enthält das Bundesversorgungsgesetz für die Bindungswirkung versorgungsbehördlicher Feststellungen nach § 1 BVG im Leistungsbereich der Kriegsopferfürsorge nicht.
  • BSG, 06.10.1981 - 9 RVs 3/81

    Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht - Fernmeldegebühren -

    Auszug aus BVerwG, 28.06.1995 - 5 C 15.93
    Eine Vorschrift wie § 4 Abs. 1 und 4 SchwbG, die den Behörden der Versorgungsverwaltung die Aufgabe zuweist, die Behinderung, den Grad der Behinderung sowie weitere gesundheitliche Merkmale stellvertretend für andere Verwaltungen nach einheitlichen Maßstäben festzustellen (s. dazu BSGE 52, 168 (174); BVerwGE 66, 315 (318) [BVerwG 17.12.1982 - 7 C 11/81]; 72, 8 (12); 90, 65 (69 f. [BVerwG 27.02.1992 - 4 C 43/87])), enthält das Bundesversorgungsgesetz für die Bindungswirkung versorgungsbehördlicher Feststellungen nach § 1 BVG im Leistungsbereich der Kriegsopferfürsorge nicht.
  • BVerwG, 24.05.1967 - V C 157.66

    Erholungsfürsorge trotz Überschreitens der Einkommensgrenze für

    Auszug aus BVerwG, 28.06.1995 - 5 C 15.93
    Das folgt schon daraus, daß die Leistungen der Kriegsopferfürsorge einen Teilleistungsbereich der Gesamtversorgung nach dem Bundesversorgungsgesetz bilden (vgl. § 9 Nr. 2 BVG), und ergibt sich im übrigen auch aus der besonderen entschädigungsrechtlich begründeten Schadensausgleichsfunktion der Kriegsopferfürsorge (s. dazu BVerwGE 27, 109 (113) [BVerwG 24.05.1967 - V C 157/66]; 52, 201 (208 f. [BVerwG 24.03.1977 - II C 14/75])).
  • BVerwG, 24.03.1977 - 2 C 14.75

    Verwaltungsvorschrift - Rechtsnorm - Ausbildungsordnung - Prüfungsordnung -

    Auszug aus BVerwG, 28.06.1995 - 5 C 15.93
    Das folgt schon daraus, daß die Leistungen der Kriegsopferfürsorge einen Teilleistungsbereich der Gesamtversorgung nach dem Bundesversorgungsgesetz bilden (vgl. § 9 Nr. 2 BVG), und ergibt sich im übrigen auch aus der besonderen entschädigungsrechtlich begründeten Schadensausgleichsfunktion der Kriegsopferfürsorge (s. dazu BVerwGE 27, 109 (113) [BVerwG 24.05.1967 - V C 157/66]; 52, 201 (208 f. [BVerwG 24.03.1977 - II C 14/75])).
  • BVerwG, 27.02.1992 - 4 C 43.87

    Bauplanungsrecht: Nichtigkeit von § 25c Abs. 2 BauNVO 1990, Festsetzung eines

    Auszug aus BVerwG, 28.06.1995 - 5 C 15.93
    Eine Vorschrift wie § 4 Abs. 1 und 4 SchwbG, die den Behörden der Versorgungsverwaltung die Aufgabe zuweist, die Behinderung, den Grad der Behinderung sowie weitere gesundheitliche Merkmale stellvertretend für andere Verwaltungen nach einheitlichen Maßstäben festzustellen (s. dazu BSGE 52, 168 (174); BVerwGE 66, 315 (318) [BVerwG 17.12.1982 - 7 C 11/81]; 72, 8 (12); 90, 65 (69 f. [BVerwG 27.02.1992 - 4 C 43/87])), enthält das Bundesversorgungsgesetz für die Bindungswirkung versorgungsbehördlicher Feststellungen nach § 1 BVG im Leistungsbereich der Kriegsopferfürsorge nicht.
  • VGH Hessen, 13.02.2018 - 10 A 312/17

    Erstattungsanspruch zwischen Sozialleistungsträgern

    Die Notwendigkeit der konkreten Maßnahme muss allein auf die gesundheitlichen Folgen einer gesundheitlichen Schädigung im Sinne des § 1 BVG zurückzuführen sein, andere Faktoren als bedarfsbegründende Ursachen dürfen nicht vorliegen oder nur von so geringem Gewicht sein, dass sie außer Betracht bleiben müssen (BVerwG, Urteil vom 28. Juni 1995 - 5 C 15.93 - juris; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 6. Dezember 2016, a. a. O.).
  • BVerwG, 25.11.1996 - 5 PKH 32.96

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwaltes -

    Zwar kommt diesen auch eine Schadensausgleichsfunktion zu (vgl. § 25 Abs. 2 BVG und BVerwGE 52, 201 [BVerwG 31.03.1977 - V C 42/75]; 99, 45 [BVerwG 27.06.1995 - 9 C 7/95]); sie sind aber keine rentengleichen wirtschaftlichen Dauerleistungen mit Versorgungscharakter.

    Vielmehr sind sie - auch als "laufende" Leistungen - besondere Hilfen im Einzelfall (§ 25 Abs. 1 BVG, § 24 Abs. 1 Nr. 2 SGB I), die grundsätzlich (Ausnahmen: § 25 c Abs. 3 BVG und hierzu BVerwGE 99, 45) nur dann und nur soweit gewährt werden, als die Berechtigten nicht in der Lage sind, den nach den §§ 25 b ff. BVG anzuerkennenden Bedarf aus den übrigen Leistungen nach diesem Gesetz und dem sonstigen Einkommen und Vermögen zu decken (§ 25 a Abs. 1 BVG und Beschluß des Senats vom 7. April 1988 - BVerwG 5 B 141.87 - ), wobei auch sie auf die Deckung eines gegenwärtigen Bedarfs zielen (vgl. BVerwGE 26, 217 [BVerwG 22.02.1967 - V C 131/66]; 27, 119 [BVerwG 24.05.1967 - V C 157/66]; 36, 260 [BVerwG 11.11.1970 - V C 32/70]; Urteil des Senats vom 2. November 1993 - BVerwG 5 C 25.91 - ).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 06.12.2016 - 7 A 10344/16

    Kostenerstattung: Nachrang der Jugendhilfe gegenüber Leistungen nach dem

    Die Notwendigkeit der konkreten Maßnahme muss allein auf die gesundheitlichen Folgen einer gesundheitlichen Schädigung im Sinne des § 1 BVG zurückzuführen sein, andere Faktoren als bedarfsbegründende Ursachen dürfen nicht vorliegen oder nur von so geringem Gewicht sein, dass sie außer Betracht bleiben können (BVerwG, Urteil vom 28. Juni 1995 - 5 C 15.93 -, juris, Rn. 14).
  • VG Gelsenkirchen, 13.08.2007 - 11 K 4189/04

    Kriegsopferfürsorge, Erholungshilfe, Einkommen, Einsatz

    Ausschließlich schädigungsbedingt ist ein Bedarf, wenn er ohne die Schädigung nicht entstanden wäre vgl. Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Urteil vom 28. Juni 1995 - 5 C 15.93 -, Entscheidungen des BVerwG (BVerwGE) 99, 45-53 = Fürsorgerechtliche Entscheidungen der Verwaltungs- und Sozialgerichte (FEVS) 46, 177-185; Rundschreiben des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung vom 12. August 1980 - VI a 3 - 52602/3 - und vom 27. Dezember 1988 - VI a 2 - 526023 - beide in: Ernst/Groß/Morr, Ratgeber zum Behindertenrecht und sozialen Entschädigungsrecht - KB-Helfer -.

    Dabei verkennt die Kammer nicht, dass es Sonderfälle geben mag, in denen das strenge Kausalitätserfordernis ausschließlich" auch bei der Erholungshilfe erfüllt ist, so z.B., wenn es um die Sicherung eines Behandlungserfolges nach einer Heil- oder Krankenhausbehandlung nach schädigungsbedingter Folgeerkrankung im Sinne der §§ 10 ff. BVG geht vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Juni 1995 - 5 C 15/93 -, a.a.O.

  • VGH Baden-Württemberg, 25.11.1998 - 9 S 243/97

    Gesundheitliche Folge eines Impfschadens - schädigungsfolgenbedingter

    Wie das Bundesverwaltungsgericht entschieden hat (Urt. vom 28.06.1995 - 5 C 15.93 -, BVerwGE 99, 45 (48) = NVwZ-RR 1996, 444), ist "ausschließlich schädigungsbedingt" im Sinne des § 25c Abs. 3 Satz 2 BVG ein Einholungsbedarf nur dann, wenn die Notwendigkeit der konkreten Erholungsmaßnahme allein auf die gesundheitlichen Folgen der Schädigung zurückzuführen ist, andere gesundheitliche Faktoren als bedarfsbegründende Ursachen also fehlen oder doch von so geringem Gewicht sind, daß sie außer Betracht bleiben können.

    Das hat das Bundesverwaltungsgericht für Kriegsschäden im Sinne von § 1 Abs. 1 und 2 BVG entschieden (BVerwG, Urt. vom 28.06.1995, a.a.O. (S. 49ff.)).

  • VG München, 10.12.2009 - M 15 K 08.101

    Gewährung von Erholungshilfe für Urlaubsreise

    46 Schädigungsbedingt ist ein Erholungsbedarf nach § 27b BVG nur dann, wenn die Notwendigkeit der konkreten Erholungsmaßnahme allein auf die gesundheitlichen Folgen einer Schädigung im Sinne von § 1 Abs. 1 S.1 OEG zurückzuführen ist, andere gesundheitliche Faktoren als bedarfsbegründende Ursachen also fehlen oder doch von so geringem Gewicht sind, dass sie außer Betracht bleiben können (vgl. BVerwGE 99, 45).

    Dessen Feststellungen sind aber wegen der Bestandskraft der genannten Bescheide bindend (BVerwGE 99, 45), so dass der medizinische Dienst hiervon nicht abweichen hätte dürfen.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.09.2008 - 12 A 2838/07
    Angesichts des vom Verwaltungsgericht festgestellten Umstandes, dass Anhaltspunkte für einen anderweitigen Erholungsurlaub in dem fraglichen Zeitraum fehlen, bedürfte es zumindest einer plausiblen Darlegung, inwieweit der Kläger mit den streitigen Erholungsmaßnahmen nicht jedenfalls auch seinem allgemeines Erholungsbedürfnis, das nach allgemeiner Lebenserfahrung mit steigendem Lebensalter zunimmt, vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Juni 1995 - 5 C.15.93 -, BVerwGE 99, 45, Rechnung getragen hat.
  • VG Aachen, 21.11.2007 - 2 K 14/06

    Anspruch auf Gewährung einer Kriegsopferfürsorgeleistung eines anerkannten

    Dieser von dem Gesetz geforderte besonders enge kausale Zusammenhang zwischen den gesundheitlichen Folgen der Schädigung und dem gegenständlichen Bedarf ist gegeben, wenn die Notwendigkeit der konkreten Maßnahme allein auf die gesundheitlichen Folgen der Schädigung zurückzuführen ist, andere bedarfsbegründende Ursachen also fehlen oder doch von so geringem Gewicht sind, dass sie außer Betracht bleiben können, vgl. hierzu Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Urteil 28. Juni 1995 - 5 C 15/93 -, NVwZ-RR 1996, 444.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.01.2007 - 12 A 2123/05
    Die bei dem Kläger festgestellten Kriegsbeschädigungen sind als solche nicht geeignet, die ausschließlich schädigungsbedingte Notwendigkeit der konkreten Erholungsmaßnahmen, vgl. hierzu: BVerwG, Urteil vom 28. Juni 1995 - 5 C 15.93 -, FEVS 46, 177 ff., zu belegen.
  • VG Ansbach, 19.06.2008 - AN 14 K 07.02368

    Bekanntgabe eines Verwaltungsaktes an den Betreuer

    Hierzu hat das Bundesverwaltungsgericht (Urteil vom 28.6.1995 - 5 C 15.93, BVerwGE 99, 45 bis 53) ausgeführt, dass ein solcher Anspruch nur besteht, wenn die Notwendigkeit der konkreten Maßnahme allein auf die gesundheitlichen Folgen einer gesundheitlichen Schädigung im Sinne des § 1 BVG zurückzuführen ist, andere Faktoren als bedarfsbegründende Ursachen also fehlen.
  • VG Gelsenkirchen, 26.11.2004 - 11 K 4859/04

    Gewährung einkommensunabhängiger Kriegsopferfürsorgeleistungen nach § 25c Abs. 3

  • Berufungskammer der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt, 10.02.1995 - 320 Z - 21/94
  • VG Mainz, 23.08.2000 - 1 K 297/00

    Anspruch auf Versorgung im Falle eines Impfschadens ; Begriff des "ausschließlich

  • VG Ansbach, 19.06.2008 - AN 14 K 07.2368
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht